Barrierefreie Website,
bevor die Abmahnung kommt.
BFSG-konform und barrierefrei — ohne Abmahnrisiko.
Barrierefreie Website nach BFSG erstellen lassen
Bisher gemacht
Echte Projekte — live ansehenFür wen ist das?
Bevor wir anfangenSeit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von vielen Unternehmen eine barrierefreie Website — wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Die gute Nachricht: Nicht jeder ist betroffen, und pauschale Panikmache hilft niemandem. Besonders betroffen sind Physiotherapie-Praxen mit Online-Terminbuchung, Gastronomiebetriebe mit Online-Bestellung oder -Reservierung und Kfz-Werkstätten mit Buchungsfunktion — überall dort, wo online ein Vertrag zustande kommt. Das passt zu dir, wenn:
- Kunden können auf deiner Website online buchen, bestellen oder einen Vertrag abschließen — etwa Terminbuchung, Reservierung oder Online-Shop
- Dein Betrieb hat mehr als 10 Mitarbeitende oder über 2 Mio. € Jahresumsatz — dann greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme meist nicht
- Du bist unsicher, ob Kontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienung und Formulare auf deiner Seite den WCAG-2.1-AA-Kriterien entsprechen
- Du brauchst eine schriftliche Barrierefreiheitserklärung, weißt aber nicht, was dort hineingehört
- Du willst einfach mehr Kunden erreichen — rund 20 % der Bevölkerung sind auf barrierefreie Angebote angewiesen
So mache ich deine Website barrierefrei
WCAG-konform statt AbmahnrisikoIst deine Website insgesamt veraltet, lohnt sich oft gleich eine komplette Website-Modernisierung mit Barrierefreiheit von Anfang an. Und weil rechtliche Risiken selten allein auftreten, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf eine abmahnsichere Website mit korrektem Impressum und Datenschutzerklärung.
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Transparent & fairÜber mich
Eine Person, keine AgenturIch bin Tobias Meyer, Softwareentwickler und Webdesigner aus Leer. Seit 2018 baue ich Websites für Handwerksbetriebe, Praxen und Selbstständige in Ostfriesland — WCAG-gerechte Kontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienung und saubere Formulare sind bei mir von der ersten Zeile Code an mitgedacht, nicht nachträglich draufgeklebt. Du arbeitest direkt mit mir zusammen, unkompliziert und auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.
Barrierefreie Websites nach BFSG für Betriebe in Leer · Emden · Aurich · Norden · Wittmund · Papenburg · Weener · und überall in Ostfriesland und Niedersachsen.
Häufige Fragen
Schnelle AntwortenFür wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten — also Verbrauchern gegenüber. Eine Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, aber nur bei reinen Dienstleistungen ohne Online-Vertragsschluss. Sobald auf deiner Website online gebucht, bestellt oder ein Vertrag geschlossen werden kann, greift diese Ausnahme in der Regel nicht mehr.
Muss meine Website wirklich barrierefrei sein, auch wenn ich ein kleiner Betrieb bin?
Das kommt darauf an, was deine Website kann — nicht nur auf die Betriebsgröße. Eine reine Infoseite ohne Buchungs- oder Bestellfunktion fällt bei kleinen Betrieben oft unter die Ausnahme. Hat deine Seite aber eine Terminbuchung, Reservierung oder einen Online-Shop, gilt das BFSG unabhängig von der Unternehmensgröße. Ich sage dir im kostenlosen Check ehrlich, ob und wie stark dich das betrifft — statt dir pauschal Angst zu machen.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Eine neu gebaute, WCAG-konforme Basiswebsite gibt es zum Festpreis — eine Seite, mobiloptimiert, inklusive Barrierefreiheitserklärung, zugänglichem Kontaktformular, Impressum und Datenschutz. Soll eine bestehende Website nachgerüstet werden oder kommen Buchungs- und Shop-Funktionen dazu, sprechen wir kurz und du bekommst ein passendes Angebot.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Verbraucherschutzverbände können Verstöße gegen das BFSG per Abmahnung geltend machen, dazu drohen Bußgelder durch die zuständige Marktüberwachung. Pauschale Abmahnungen ohne konkrete Mängelbeschreibung sind zwar oft rechtlich angreifbar — trotzdem kostet jede Abmahnung erst einmal Zeit, Nerven und meist auch Geld für eine rechtliche Prüfung. Eine sauber umgesetzte Website nimmt dir dieses Risiko von vornherein.
Was gehört technisch zu einer barrierefreien Website nach WCAG?
Maßgeblich ist WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA: ausreichende Farbkontraste, Alt-Texte für Bilder, vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Maus, eine für Screenreader verständliche Struktur und zugängliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen. Ich baue das direkt in die Website ein, statt es nachträglich mit einem Plugin zu überdecken.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Ja, wenn deine Website unter das BFSG fällt, gehört eine Barrierefreiheitserklärung mit Pflichtangaben nach Anlage 3 des Gesetzes dazu — unter anderem Geltungsbereich, Konformitätsstatus, bekannte Einschränkungen und ein Feedback-Kontakt. Die erstelle ich passend zu deiner Website direkt mit.
Kann meine bestehende Website nachgerüstet werden, oder muss ich neu bauen?
Beides ist möglich. Bei einer soliden, aktuellen Website reicht oft ein gezieltes Accessibility-Audit mit Nachrüstung der gefundenen Lücken. Ist die Seite insgesamt veraltet oder technisch in die Jahre gekommen, lohnt sich meist ein kompletter Neubau mit Barrierefreiheit von Anfang an — das ist langfristig günstiger als mehrfach nachzubessern.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Eine neue, barrierefreie Basiswebsite ist in der Regel nach etwa 2–3 Wochen live. Die Nachrüstung einer bestehenden Website hängt vom Umfang der gefundenen Mängel ab — den genauen Zeitrahmen bekommst du nach dem kostenlosen Check schriftlich.