Barrierefreie Website,
bevor die Abmahnung kommt.

BFSG-konform und barrierefrei — ohne Abmahnrisiko.

Barrierefreie Website nach BFSG erstellen lassen

8 Jahre Erfahrung
< 24 h Reaktionszeit

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Für wen ist das?

Bevor wir anfangen

Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) digitale Barrierefreiheit von vielen Unternehmen — wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Das BFSG kommt dabei zu bestehenden Pflichten aus Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telemediengesetz hinzu, nicht an ihre Stelle. Die gute Nachricht: Nicht jeder ist betroffen, und pauschale Panikmache hilft niemandem. Besonders betroffen sind Physiotherapie-Praxen mit Online-Terminbuchung, Gastronomiebetriebe mit Online-Bestellung oder -Reservierung und Kfz-Werkstätten mit Buchungsfunktion — überall dort, wo online ein Vertrag zustande kommt. Das passt zu dir, wenn:

So mache ich deine Website barrierefrei

WCAG-konform statt Abmahnrisiko
01
Ehrlicher BFSG-Check
Ich prüfe kostenlos, ob und wie stark deine Website unter das BFSG fällt — statt dir pauschal Angst zu machen
02
WCAG 2.1 AA umgesetzt
Kontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienung und Screenreader-Tauglichkeit direkt in die Website eingebaut
03
Barrierefreiheitserklärung inklusive
Mit allen Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG, passend zu deiner Website erstellt und fertig zum Veröffentlichen
04
Zugängliche Formulare & Navigation
Kontaktformular und Menü für alle nutzbar — auch ohne Maus und mit Screenreader
05
SEO-Bonus inklusive
Barrierefreier Code ist meist automatisch sauberer Code — das honoriert auch Google
06
Festpreis statt Stundensatz
Einmal umgesetzt, dauerhaft konform — keine wiederkehrenden Kosten für Nachbesserungen

Ist deine Website insgesamt veraltet, lohnt sich oft gleich eine komplette Website-Modernisierung mit Barrierefreiheit von Anfang an. Und weil rechtliche Risiken selten allein auftreten, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf eine abmahnsichere Website mit korrektem Impressum und Datenschutzerklärung.

Preise

Transparent & fair

Über mich

Eine Person, keine Agentur

    🌍 Bundesweit tätig ⌚ Seit 2018 🗣 Deutsch · per Du ⏱ Antwort < 24h

    Barrierefreie Websites nach BFSG — remote, unkompliziert, ohne Reisekosten.

    Tobias Meyer, Webdesigner
    Tobias Meyer Webdesigner

    Schick mir deine Website.
    Ich sag dir ehrlich, ob und wie stark dich das BFSG betrifft.

    Kostenlosen BFSG-Check anfragen

    Häufige Fragen

    Schnelle Antworten
    Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

    Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten — also Verbrauchern gegenüber. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) der EU in deutsches Recht um. Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug fallen nicht unter das Gesetz (die sogenannte B2B-Ausnahme). Eine weitere Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, aber nur bei reinen Dienstleistungen ohne Online-Vertragsschluss. Sobald auf deiner Website online gebucht, bestellt oder ein Vertrag geschlossen werden kann, greift diese Ausnahme in der Regel nicht mehr.

    Muss meine Website wirklich barrierefrei sein, auch wenn ich ein kleiner Betrieb bin?

    Das kommt darauf an, was deine Website kann — nicht nur auf die Betriebsgröße. Eine reine Infoseite ohne Buchungs- oder Bestellfunktion fällt bei kleinen Betrieben oft unter die Ausnahme. Hat deine Seite aber eine Terminbuchung, Reservierung oder einen Online-Shop, gilt das BFSG unabhängig von der Unternehmensgröße. Ich sage dir im kostenlosen Check ehrlich, ob und wie stark dich das betrifft — statt dir pauschal Angst zu machen.

    Was kostet eine barrierefreie Website?

    Nach einem kurzen, unverbindlichen Gespräch bekommst du ein transparentes Angebot mit Festpreis für deine neue, WCAG-konforme Basiswebsite — eine Seite, mobiloptimiert, inklusive Barrierefreiheitserklärung, zugänglichem Kontaktformular, Impressum und Datenschutz. Keine Abrechnung nach Stunden, keine versteckten Kosten. Soll eine bestehende Website nachgerüstet werden oder kommen Buchungs- und Shop-Funktionen dazu, sprechen wir kurz und du bekommst ein passendes Angebot.

    Wie viel Aufwand habe ich dabei?

    Kaum einen. Du schickst mir deine bestehende Website oder kurz deine Eckdaten, ich übernehme die WCAG-Umsetzung und die Barrierefreiheitserklärung. Du schaust dir das Ergebnis an, gibst frei — fertig.

    Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

    Verbraucherschutzverbände können Verstöße gegen das BFSG per Abmahnung geltend machen, dazu drohen Bußgelder durch die zuständige Marktüberwachung von bis zu 100.000 Euro. Pauschale Abmahnungen ohne konkrete Mängelbeschreibung sind zwar oft rechtlich angreifbar — trotzdem kostet jede Abmahnung erst einmal Zeit, Nerven und meist auch Geld für eine rechtliche Prüfung. Eine sauber umgesetzte Website nimmt dir dieses Risiko von vornherein.

    Was gehört technisch zu einer barrierefreien Website nach WCAG?

    Maßgeblich ist WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA (die technische Grundlage hinter der harmonisierten Norm EN 301 549 bzw. der deutschen BITV 2.0), zusammengefasst in vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust (kurz POUR). Konkret heißt das: Farbkontraste von mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund, Alt-Texte für Bilder, vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Maus, eine für Screenreader verständliche Struktur mit sauberen ARIA-Attributen und zugängliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen. Die neuere WCAG 2.2 ergänzt weitere Kriterien, etwa zur Fokus-Sichtbarkeit. Ich baue das direkt in die Website ein, statt es nachträglich mit einem Overlay-Widget zu überdecken. Bietest du zusätzlich PDFs zum Download an, brauchen die eine eigene Prüfung auf PDF/UA (barrierefreie PDFs) — das ist kein Teil einer klassischen Webdesign-Leistung.

    Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

    Ja, wenn deine Website unter das BFSG fällt, gehört eine Barrierefreiheitserklärung mit Pflichtangaben nach Anlage 3 des Gesetzes dazu — unter anderem Geltungsbereich, Konformitätsstatus, bekannte Einschränkungen und ein Feedback-Kontakt. Die erstelle ich passend zu deiner Website direkt mit.

    Kann meine bestehende Website nachgerüstet werden, oder muss ich neu bauen?

    Beides ist möglich. Bei einer soliden, aktuellen Website reicht oft ein gezieltes Accessibility-Audit mit Nachrüstung der gefundenen Lücken. Ist die Seite insgesamt veraltet oder technisch in die Jahre gekommen, lohnt sich meist ein kompletter Neubau mit Barrierefreiheit von Anfang an — das ist langfristig günstiger als mehrfach nachzubessern.

    Wie lange dauert die Umsetzung?

    Eine neue, barrierefreie Basiswebsite ist in der Regel nach etwa 2–3 Wochen live. Die Nachrüstung einer bestehenden Website hängt vom Umfang der gefundenen Mängel ab — den genauen Zeitrahmen bekommst du nach dem kostenlosen Check schriftlich.

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